Das maximale Zeitlimit für das Parken eines Fahrzeugs am Flughafen Luxemburg beträgt 6 Monate. Sollte ein Kunde diese Frist überschreiten, gilt sein Fahrzeug als verlassen (gemäß Artikel 10 des geänderten Gesetzes vom 14. April 1955). Es werden rechtliche Schritte eingeleitet, um das Fahrzeug zu beseitigen. Die Bearbeitungskosten werden dem Besitzer des Fahrzeugs zuzüglich zu den ausstehenden Parkgebühren in Rechnung gestellt.
Wie lange kann ich mein Auto im Parkbereich abstellen?